Wie in den meisten Kommunen in NRW praktiziert, müsste die Stadt zumindest die Trägeranteile aller Tageseinrichtungen für Kinder übernehmen. Dadurch wäre der Betrieb der kostengünstigeren Kindergärten von kirchlichen und freien Trägern weiterhin gesichert und die schwierige aktuelle Situation würde sich zumindest nicht noch weiter verschärfen. Für die evangelischen Einrichtungen bedeutet dieses eine zusätzliche Refinanzierung von 900 € pro Kind und Jahr.
Was bedeutet diese Lösung wirtschaftlich für den Kämmerer der Stadt?
Eine große strukturelle und nachfolgend auch wirtschaftliche Erleichterung! Schon jetzt klagt ein erster Träger gegen die Vorgehensweise der Stadt Wuppertal und somit auch das Kinderbildungsgesetz. Die Risiken für die Stadt sind unüberschaubar. Nur mit einer zeitnahen zusätzlichen Förderung der unterfinanzierten Träger kann diese Situation korrigiert werden. Daran anschließend wäre auch eine Beteiligung der etablierten Träger am Ausbau der Kindertagesstättenplätze in Wuppertal denkbar. Diese verfügen als lokale Träger auch eher über geeignete Grundstücke als überregionale Träger.
Gibt es weitere Vorteile für die Stadt mit den kirchlichen Trägern zusammenzuarbeiten?
Mit der Arbeit der Kindertagesstätten ist ein verzweigtes Netz von Jugendhilfeleistungen im Sozialraum Wuppertal verbunden. Die derzeitige Unterversorgung mit Kindertagesstättenplätzen ist nicht nur für berufstägige Eltern eine große Belastung. Auch Kinder aus benachteiligten Lebensverhältnissen benötigen früh und konstant eine verlässliche Betreuung und Begleitung in einer Kindertagesstätte. Frühkindliche Bildung, Sprachentwicklung und Sozialverhalten können nirgends besser vor der Einschulung gefördert werden als in einer Kindertageseinrichtung.
Vor diesem Hintergrund müssen den langjährig wiederholten politischen Willensbekundungen "Kein Kind zurücklassen" nun auch in Wuppertal endlich Taten folgen. Dazu gehört eine ausreichende Anzahl von Kindertagesstättenplätzen und ausreichend refinanzierte Einrichtungen. Diese dürfen nicht durch die Erhebung von Eigenanteilen belastet werden, die letztlich zulasten der Qualität gehen.
Gibt es Alternativen hierzu?
Die Übernahme der Trägeranteile ist alternativlos vor dem Hintergrund akut drohender Kindergartenschließungen. Zudem steht der Stadt Wuppertal eine Reihe von kostenintensiven prozessualen Verfahren, wegen der wirtschaftlichen Benachteiligung und Schlechterstellung alter gegenüber neuer Träger ins Haus.
Was bedeutet die aktuelle Situation für den sozialen Frieden in Wuppertal, insbesondere vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Vollfinanzierung neuer und gewerblicher Träger?
Das lange bewährte Zusammenspiel zwischen öffentlicher Jugendhilfe sowie kirchlichen und gemeinnützigen Trägern ist durch diese Entwicklung und der damit verbundenen massiven finanziellen Benachteiligung der örtlichen Träger in den letzten Jahren stark geschädigt worden.
Durch den aktuellen Ratsbeschluss muss nun auch dringend Bestandsträgern eine verbesserte Finanzierung gewährt werden.
Wie wird das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) insgesamt bewertet?
Das Gesetz wird hinsichtlich seiner Funktionalität stark kritisiert. Die Mehrheitsparteien im Landtag befassen sich bereits mit einer Gesetzesrevision. Es gibt verschiedene Rechtsgutachten, die die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzes stark in Frage stellen. Dieses gilt insbesondere für die unterschiedlichen Fördersätze. Wir erwarten in der Überarbeitung des Gesetzes eine finanzielle Gleichstellung aller Träger.
Die KiBiz-Pauschalen müssen die Tariftreue der Träger berücksichtigen. Zudem ist das Prinzip der Subsidiarität wieder angemessen zu berücksichtigen. Dieses sollte idealerweise im KiBiz erfolgen.