Was ist kitastrophal®?
Im Frühjahr 2017 hat die Diakonie Wuppertal mit der kitastrophal®-Kampagne ein öffentliches Zeichen gesetzt, um auf die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Wuppertaler Kitas aufmerksam zu machen. Bedingt durch die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) festgeschriebenen geringen Steigerungsraten der jährlichen Zuschüsse und die, im Vergleich dazu, seit Jahren stetig stärker steigenden Kosten (vor allem Lohnkosten), wird die Unterfinanzierung immer größer. Dadurch ist eine Auskömmlichkeit seit Jahren nicht mehr gegeben. Im Gesetz ist ausdrücklich eine laufende Erhebung und Nachsteuerung der wirtschaftlichen Belastbarkeit der KiBiz-Pauschale gefordert. Dies ist bislang nicht erfolgt und hat zur Folge, dass trotz steigenden Bedarfs zunehmend Einrichtungen geschlossen werden müssen.
Wie ist der Status?
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 13.01.2021 die Forderung der Evangelischen Kindertagesstätten der Diakonie Wuppertal nach einer höheren staatlichen Finanzierung durch die Stadt Wuppertal zurückgewiesen. „Wir sind natürlich nicht zufrieden mit diesem Ausgang. Das Gericht geht von der abstrakten Annahme aus, dass kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund der Kirchensteuer einen deutlich höheren Eigenanteil als andere freie Träger aufbringen können. Dies entspricht nicht den realen Gegebenheiten und ist für uns natürlich enttäuschend“, sagt Marion Grünhage, Geschäftsführerin der Diakonie Wuppertal – Evangelische Kindertagesstätten gGmbH.
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Das Gericht will trotz der grundsächlichen Bedeutung des Urteils keine Revision zulassen. „Wir haben die detaillierte, schriftliche Urteilsverkündung geprüft und auf dieser Basis beschlossen, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.“, sagt Thomas Bartsch, Geschäftsführer der Diakonie Wuppertal – Evangelische Kindertagesstätten gGmbH. Da sich dieses Verfahren über einen langen Zeitraum hinziehen kann, wird diese Seite zunächst einmal bis auf Weiteres nicht mehr aktualisiert werden.
Aktuelles zum Thema
Kommentar zur Pressemitteilung hinsichtlich der Vereinbarung der Landesregierung NRW mit kommunalen Spitzenverbänden zu Auskömmlichkeit und Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten
Minister Dr. Joachim Stamp hat mit einer Presseerklärung Anfang Januar 2019 eine auskömmliche Finanzierung sowie eine Qualitätsverbesserung der Kitas in NRW angekündigt
Überfällige KiBiz-Reformen
Der WDR hat sich in einer Kita der Diakonie Wuppertal umgesehen und zeigt auf, warum ein neues KiBiz-Gesetz unumgänglich ist. Der Bericht geht ebenfalls darauf ein, was die Landesregierung plant, um die durch Fehlplanung des ersten Gesetzes entstandenen Missstände zu beheben.
Reaktionen auf die Kampagne
Rechtliche Grundlage
Verfassungs- und sozialrechtliche Grundlage
Wichtige rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kindertagesstätten in Wuppertal und den Elternrechten finden sich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB 8) des Bundes gültig für alle Bundesländer, und somit gültig für alle Kommunen und Landkreise im Bundesgebiet, sowie im Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (KiBiz).